Prepaid Internet
Prepaid Anbieter
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Handyvertrag ohne Mindestumsatz
Zuerst einmal ist die Bezeichnung Mindestumsatz zum besseren Verständnis einleitend zu erklären:
Der Kunde muss monatlich einen vereinbarten Umsatz erreichen, dies normalerweise durch entsprechend viele verbrauchte Gesprächseinheiten. Der vereinbarte Mindestumsatz ist auch dann zu zahlen, wenn diese Anzahl an Gesprächsminuten nicht verbraucht wurde. Neben der meist ebenfalls verrechneten Grundgebühr muss der Kunde den vertraglich festgelegten Mindestumsatz immer an seinen Vertragspartner bezahlen.
Ein Übertrag der nicht verbrauchten Gesprächseinheiten, also des nicht verbrauchten Mindestumsatzes, in den folgenden Monat ist nicht möglich. Dabei ist im Mobilfunk Überwiegend noch zusätzlich vereinbart, dass dieser Mindestumsatz durch reine Gesprächszeit erzielt werden muss. Das bedeutet, das auch der SMS-Versand oder andere Mobilfunkdienste nicht mit dem Mindestumsatz verrechnet werden, sondern getrennt zu bezahlen sind.
Es erfolgt bei diesen Verträgen mit fest gelegtem monatlichen Mindestumsatz nur eine Verlagerung der Festkosten der Grundgebühr auf den Mindestumsatz. Es soll dem Kunden letztendlich wie ein günstiger monatlicher Festpreis angeboten werden.
Es gibt auch Verträge, die dem Kunden eine bestimmte Anzahl von Minuten je Monat zum Festpreis offerieren, diese stellen eine besondere Form des Vertrags mit Mindestumsatz dar. Eine andere Benennung für diese Mobilfunkverträge ist der Minutentarif. Es ist auch bei diesem Minutentarif nicht möglich, nicht verbrauchte Minuten mit in den nächsten Verrechnungszeitraum zu nehmen. Und auch hier werden besondere Dienste, wie sie zum Beispiel Sonder-Rufnummern, Mehrwert-Dienste oder SMS dar stellen, extra abgerechnet und werden nicht durch den Minutentarif abgedeckt.
Handyverträge mit Mindestumsatz sind nur für diejenigen interessant, die Ihr persönliches Gesprächsverhalten gut einschätzen können. Vor allen Dingen praktisch jeden Monat zumindest etwa die gleiche Zeit mit Telefongesprächen im Mobilfunknetz verbringen. Überschreitet man den Mindestumsatz oder bei Minuten-Tarifen die gekauften Minuten, so werden diese möglichst teuer, entsprechend den Üblichen Handy-Tarifen, für jede weitere Minute verrechnet.
Wenn Gespräche generell nach Takteinheiten abgerechnet werden und eine Grundgebühr gefordert wird, so handelt es sich nicht um einen Mobilfunk-Vertrag, der einen Mindestumsatz zum Inhalt hat. Eine Verrechnung jeder einzelnen Minute oder Sekunde erfolgt bei einem derartigen Mobilfunkvertrag in einem fest gelegten Abrechnungstakt und zu einem festgelegten Tarif. Wenn monatlich keine Gespräche geführt werden, so erscheint auf der Abrechnung eines solchen Vertrages nur die monatliche Grundgebühr. Jede einzelne abtelefonierte Minute kostet bei einem solchen Handy-Vertrag immer das Gleiche, egal wie lange im Monat telefoniert wird.
Auch ein Prepaidtarif ist bei dieser Betrachtungsweise ebenfalls ein Handy-Vertrag ohne Mindestumsatz. Beim Prepaidtarif ist zwar erforderlich, mit dem Aufladen des Guthabenkontos einen festgelegten Umsatz festzulegen, doch ist hierbei keine zeitliche Begrenzung zum Verbrauch dieses Guthabens vorgegeben, wie es eigentlich bei Mindestumsatz und Minuten-Tarif gilt. Diese gezahlten Prepaidkonto können also frei genutzt werden, der Zeitraum dieser Nutzung spielt keine Rolle. Auch wenn man viele Monate nicht telefoniert, bleibt ein solches Guthaben-Konto also bestehen. Dadurch sind Sie also in Ihrem Telefonverhalten komplett unabhängig und es entstehen auch keine monatlichen Kosten für Netbooks durch irgend eine Grundgebühr.
Prepaid Internet heißt:
- volle Kostenkontrolle
- flexibilität in der Anbieterwahl
- preisgünstige Anbieter
- keine vertragliche Bindung